Urteile und Strafen! Letzte Aktualisierung: 11.02.2012
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Die Erteilung einer Abbuchungserlaubnis erspart dem Kassenwart und dem Verein viel unnötige Arbeit.
( Sie kann jederzeit widerrufen werden !!! )
Hier das Formular : Lastschriftermächtigung ( editierbar > entpacken ) ausgefüllt und unterschrieben senden an E-mail > senden
Lastschriftermächtigung ( Pdf ) ausgefüllt und unterschrieben senden an E-mail > senden
Rechtsmittelbelehrung: ( zu den Strafen )
Gegen ein Urteil kann innerhalb von 14 Tagen nach der Veröffentlichung Widerspruch gemäß der RO beim
Kreisrechtsausschuss erhoben werden.
Beim Widerspruch gegen ein Urteil sollte gleichzeitig der Kassenwart informiert werden.
Die in den Strafen angezeigten Beträge sind innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Kreis Westsaar bei
Kreis-Spar-Kasse Saarlouis, Konto Nr. 9-35078-6 und der Bankleitzahl ( BLZ ) 593 501 10 zu überweisen.
Bei erteilter Einzugsermächtigung zu Gunsten des Kreis Westsaar werden die Beträge vom Konto des
betreffenden Vereins abgebucht. Die Abbuchung der Beträge erfolgt erst nach Wahrung der Einspruchsfrist.
| Kreisrechtsausschuss -Vorsitzender | Endres Rudolf | Fürstenhofenstr.31 | 54329 | Konz | 06501 / 12845 | 06501/998301 | Email > senden |
Die hier aufgeführten Urteile gelten als veröffentlicht !
Bei Zusendung des Urteiles per Post gilt das Datum der im Brief aufgeführten Urteile
Urteile - Strafen !
Veröffentlicht am 11.02.2012
Strafe für SG Huelzweiler/Schwarzenholz
Veröffentlicht am 11.02.2012
Strafe für TTC Wallerfangen
Veröffentlicht am 08.12.2011
Strafe für TTG Dillingen
Veröffentlicht am 08.12.2011
Strafe für TTC Wallerfangen
Die hier aufgeführten Urteile gelten als veröffentlicht !
Bei Zusendung des Urteiles per Post gilt das Datum der im Brief aufgeführten Urteile
Rechtsmittelbelehrung: ( zu den Strafen )
Gegen ein Urteil kann innerhalb von 14 Tagen nach der Veröffentlichung Widerspruch gemäß der RO beim
Kreisrechtsausschuss erhoben werden.
Beim Widerspruch gegen ein Urteil sollte gleichzeitig der Kassenwart informiert werden.
Die in den Strafen angezeigten Beträge sind innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Kreis Westsaar bei
Kreis-Spar-Kasse Saarlouis, Konto Nr. 9-35078-6 und der Bankleitzahl ( BLZ ) 593 501 10 zu überweisen.
Bei erteilter Einzugsermächtigung zu Gunsten des Kreis Westsaar werden die Beträge vom Konto des
betreffenden Vereins abgebucht. Die Abbuchung der Beträge erfolgt erst nach Wahrung der Einspruchsfrist.
| Kreisrechtsausschuss -Vorsitzender | Endres Rudolf | Fürstenhofenstr.31 | 54329 | Konz | 06501 / 12845 | 06501/998301 | Email > senden |